Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam für Zahnfüllungen in der EU verboten. Bisher gab es eine Sonderregelung für Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und Stillende, die hochwertige Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich auf Kassenleistung erhielten. Diese Regelung entfällt nun.
Das bedeutet:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch die Kosten für folgende Füllungsmaterialien:
- Zement (Fuji Plus) – Zahnfarbener Glasionomerzement, aber wenig haltbar, nutzt sich schneller ab und ist daher eher für provisorische Lösungen gedacht. Außerdem haftet er schlechter am Zahn, wodurch es eher zu Undichtigkeiten und Karies kommen kann.
- Graues Alfacomb –Lichthärtendes Aufbau- und Füllungsmaterial für den Seitenzahnbereich mit folgenden Nachteilen:
- Grau-silberne Farbe – ästhetisch wenig ansprechend, besonders im sichtbaren Bereich.
- Spröde und weniger belastbar – kann schneller brechen oder sich abnutzen.
- Keine langfristige Lösung – oft als Übergangslösung gedacht, da es nicht die gleiche Haltbarkeit wie Komposit bietet.
Unsere Lösung für Kinder unter 15 Jahren
Da wir weiterhin eine hochwertige Versorgung für Kinder ermöglichen möchten, bieten wir Kompositfüllungen zu einem reduzierten Preis an:
- 10–20 € pro Füllung, je nach Materialverbrauch.
- Falls mehrere Füllungen notwendig sind, vereinbaren wir einen fairen Gesamtpreis vorab mit Ihnen.
So stellen wir sicher, dass Ihr Kind trotz der neuen Regelung eine hochwertige, langlebige und ästhetische Versorgung erhält.
Warum sind hochwertige Kompositfüllungen die bessere Wahl?
Im Vergleich zu den von der Kasse übernommenen Materialien bieten Kompositfüllungen deutliche Vorteile:
✔ Natürlich weiße Farbe – kein unschönes Grau wie bei Alfacomb.
✔ Hohe Belastbarkeit & lange Haltbarkeit – besonders widerstandsfähig gegen Kaukräfte.
✔ Bessere Haftung am Zahn – reduziert das Risiko von Spaltenbildung und Karies.
✔ Schonendere Zahnsubstanz-Behandlung – gesunde Zahnsubstanz bleibt erhalten.
✔ Unsere Garantie: 2 Jahre – Falls sich die Füllung innerhalb von zwei Jahren löst oder beschädigt wird, ersetzen wir sie kostenfrei!
Wichtige Änderungen für Schwangere und Stillende
Leider sind wir ab 2025 gezwungen, bei Schwangeren und Stillenden die regulären Preise für hochwertige Kompositfüllungen zu berechnen, da diese nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden.
Hintergrund zu den BEMA-Positionen 13 e–h
Bisher konnten wir Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden sowie bei medizinisch bedingten Amalgam-Kontraindikationen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Was bedeutet „abrechnungsfähig“?
Das bedeutete für uns als Zahnarztpraxis, dass die Kosten für diese hochwertigen Füllungen von den Krankenkassen übernommen wurden. Eltern oder Patienten mussten nichts zuzahlen.
Mit dem Wegfall dieser Regelung müssen Eltern jetzt selbst für bessere Füllungen aufkommen.
Unsere Meinung zu dieser Änderung
Wir sind über diese Entscheidung sehr unzufrieden und enttäuscht. Gerade bei Kindern sollte eine bestmögliche zahnmedizinische Versorgung ohne zusätzliche Kosten möglich sein.
Leider bedeutet diese Änderung, dass Eltern noch stärker in der Pflicht stehen, auf die Zahngesundheit ihrer Kinder zu achten, um kostenpflichtige Behandlungen zu vermeiden. Eine gute Zahnpflege und eine zahngesunde Ernährung sind jetzt wichtiger denn je.
Bei Fragen oder Unsicherheiten sprechen Sie uns gerne an !